Der Autor sieht als "Verbrechen" des "Teufels" alles an, was das Leben und das Überleben des Lebens unumkehrbar beendet, verhindert, erschwert oder billigend in Kauf nimmt, dass das Leben unwiderruflich endet, sich nicht fortsetzt, vermehrt, weitergegeben wird oder vererbt. (Beschreibung von Heinrich Keßler vom 14.05.2025.)
Beispiele:
In allen Rechtsgebieten wird individuell geregelt, was als "Verbrechen" einzuschätzen, verfolgt und geahndet wird. Ahnungslosigkeit und Unwissenheit sowie das Verhalten in Notlagen und bei Bedrohungen werden darin auch geregelt (Notwehr).
Das "Teuflische", was hier angesprochen wird, besteht und entsteht durch die !teuflischen" Absichten und Ziele, die sich im Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten ausbilden.
Mitunter wird bereits das "verbrecherische Denken" als "teuflisch" angesehen, weil es vom Denken Besitz ergriffen hat und somit eine "teuflische Tat" wahrscheinlicher macht.
Die Mahnung lautet deshalb: "Wehret den Anfängen" - bei sich selbst!
Dieser Text ist eine Dokumentation im Kontext des Lebenswerkes des Autors Heinrich Keßler. So viel, mehr nicht.
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