HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "XV. Der Teufel. Tarot in der Wissenstransformation





Die Schuld: Erscheinungen von "Teufel" und des "Teuflischen".
"XV. Der Teufel" (Tarot in der Wissenstransformation).

Der "Teufel" erscheint als "Schuld" und in der Schuld, für die es keine Gläubiger gegeben hat, gibt oder geben kann. Sie, die Schuld, wird dennoch real erlebt. Durch die fehlenden tatsächlichen Gläubiger ist es jedoch dem Schuldigen unmöglich, sich von der Schuld zu befreien, die Schuld zu tilgen oder das Schuldverhältnis zu beenden.

Das "Teuflische" daran besteht in der Möglichkeit, dass beliebige oder bestimmten Personen oder Organisationen sich als "Gläubiger" verhalten können und bestimmen, was der "Schuldige" zu leisten hat, wegen seiner "Schuld" und durch sein "Schuldigsein". Sie, die "Gläubiger" erzeugen und verstärken das "Schuldbewusstsein", schaffen "Schuldverhältnisse" und "Schuldbeziehungen" nach vorbestimmten Regeln, beliebig, zufällig oder ausbeuterisch.

Die "teuflische Schuld" hat keine Gläubiger. Der Schuld entsteht und besteht unauslöschlich, "ewig" und in unbestimmter Höhe, gleichgültig,

  1. ob die Schuld jemals real entstanden ist,
  2. ob der Schuldner davon weiß,
  3. ob der Schuldner die Schuld akzeptiert,
  4. ob der Schuldner bereit ist, die Schuld zu erfüllen,
  5. ob der Schuldner in der Lage ist, die Schuld abzutragen,
  6. ob der Schuldner sich tatsächlich verschulden kann oder verschuldet hat,
  7. worin die "Schuld" bestehen soll, behauptet wird oder "tatsächlich besteht",
  8. ob überhaupt Vorstellungen darüber bestehen (können), wie "die Schuld" abgetragen und nicht nur "ersatzweise durch Geld oder Wohlverhalten getilgt" werden kann (könne),
  9. ob überhaupt Vorstellungen möglich sind, wie eine "Schuldbefreiung" möglich ist (wäre),
  10. ob die Entstehung der "Schuld" "rückgängig" gemacht werden kann oder könne.

Wo der "Teufel" herrscht, geht es um "Gläubiger", d.h. Personen und Organisationen, welche sich wie Gläubiger gebärden, aufführen und verhalten für Schulden, für welche es keine Gläubiger geben kann. "Teuflische Gläubiger" sind nicht weit, wenn es um die Schuld und die Schulden geht als z.B.:

  1. Erbschuld,
  2. Schuldlosigkeit,
  3. Unschuld,
  4. Herkunft,
  5. Zugehörigkeit,
  6. Schuld, wofür es keine Schuld geben kann,
  7. Schuld ("schuldig sein") für das Leid in der Welt,
  8. Entdeckungen,
  9. Erfindungen,
  10. Geschenken.

Als "teuflisch" eingeschätzt wird z.B.:

  1. die Schuld zu leben,
  2. die Schuld zu überleben,
  3. die Schuld zu werden,
  4. die Schuld, sich zu entwickeln,
  5. die Schuld, sich einzubringen,
  6. die Schuld, sich zu beteiligen,
  7. die Schuld, sich herauszuhalten,
  8. die Schuld, etwas zuzulassen,
  9. die Schuld, einzugreifen,
  10. die Schuld, die Grenzen sowohl auszuloten als auch einzuhalten.

"Der Teufel" macht sich "frei von (eigener) Schuld oder Mitschuld" durch z.B.:

  1. Unbeteiligte beteiligen an schuldhaftem Tun, Unterlassen und Verhalten,
  2. Schuldzuweisungen,
  3. Schuldverweigerung = Verweigerung der Einsicht in die eigene Beteiligung und Verantwortung,
  4. Schuldverweigerung = Verweigerung der Annahme der Verpflichtungen aus der Schuld,
  5. Schuldverweigerung = Unfähigkeit, die eigene Schuld zu erkennen und sich ihr zu stellen,
  6. Schuldverschiebungen,
  7. Schuldverleugnung,
  8. "sich opfern", als "Opfer" darstellen, "Schlehmil",
  9. Opferspiele, Ausbeutespiele, Psychospiele,
  10.  Beschuldigungen von anderen, um sie dazu zu bringen, für die von ihnen nicht verursachte oder zu verantwortende Schuld einzustehen.

Der "Teufel" erstrebt eine Schuldbefreiung von bestehenden Schulden oder verhindert eine Schuldbefreiung von der "teuflischen Schuld" durch z.B.:

  1. Gegenrechnung aufmachen,
  2. sich freizeichnen,
  3. aufrechnen,
  4. verrechnen,
  5. sich rächen,
  6. es "heimzahlen",
  7. "sich etwas herausnehmen",
  8. mindestens den gleichen Schaden anrichten, den man selbst erlebt hat,
  9. nachtragen, verleumden,
  10. sich vom Opfer (Schuldner) zum Gläubiger machen.

"Teuflisch" wirken Berufungen auf z.B.:

  1. "Wie Du mir, so ich Dir."
  2. "Aug um Auge, Zahl um Zahn".
  3. Selbstjustiz,
  4. Verlusten, verlieren, (Etwas aus dem Auge verlieren.)
  5. verlorenes Spiel,
  6. Spielschulden
  7. Ehrenschulden,
  8. Wettschulden,
  9. Vorrechte,
  10. Gewohnheiten.

"Teuflisch" wird die Schuld aufgebauscht, übersehen, oder "großzügig" für "teuflische" Zwecke eingesetzt bei Schuld durch z.B.:

  1. Unachtsamkeit,
  2. Unglück,
  3. Ungeschick,
  4. Pech,
  5. Zufall (am "falschen Ort" zur "falschen Zeit" sein),
  6. Abwesenheit,
  7. Inkompetenz ("falscher Mann" am "falschen Platz"),
  8. Abhängigkeit,
  9. Amt ("Amtsmissbrauch"),
  10. Fehlentscheidungen, Verweigerung von Entscheidungen.

Die Schuld kann auch entstehen durch z.B.:

  1. Selbstverpflichtung,
  2. Selbstbeschuldigung,
  3. "sich schuldig fühlen", versagt haben,
  4. Ansprüche an sich selbst,
  5. Selbstverletzungen,
  6. Schuld, wofür es keine Schuld geben kann,
  7. latente Schulden, schwelende Schulden, heimliche Schulden, verborgene Schulden,
  8. Bürgschaften,
  9. Zwang,
  10. "die Vergangenheit" oder "die Zukunft".

Werden reale Schulden nicht wahrgenommen, abgelehnt oder umgangen, werden daraus "teuflische" Schuldbeziehungen und Schuldverhältnisse. Es geht um die Wirkungen und Folgen, verursacht durch z.B.:

  1. die Schuld der Existenz und aus der Existenz,
  2. die Schuld des Lebens und aus dem Leben,
  3. die Schuld als Eltern,
  4. die Schuld als Erzeuger von Kindern,
  5. die Schuld als Ideengeber,
  6. die Schuld für Kolateralschaden, Schuld an Benachteiligungen oder Schädigungen von Unbeteiligten,
  7. die Schuld bei Notwehr,
  8. die Schuld aus und zum Selbstschutz,
  9. die Schuld zur Selbstverteidigung und aus der Selbstverteidigung,
  10. die Schuld aus der Not, Notlagen und in Notsituationen.

"Teuflische", weil nicht bezifferbare Schulden entstehen aus z.B.:

  1. Erwartungen an sich selbst,
  2. Selbsterhöhungen,
  3. Selbsterniedrigungen,
  4. Selbsterkenntnissen,
  5. Selbstverwirklichung,
  6. Ansprüche an sich selbst,
  7. Selbstverurteilungen,
  8. Selbsteinschätzungen,
  9. Selbstabwertungen, Selbstbestrafungen, Selbstkasteiungen,
  10. sich mitschuldig machen oder mitschuldig gemacht werden.

Eine "Befreiung, "Beendigung" oder das Wiedergutmachen ist und bleibt nicht möglich, weshalb die Schuld als "teuflische Schuld" oder in und als Schuldgefühl bestehen bleibt, ist z.b.:

  1. die Schuld aus Selbstlosigkeit,
  2. die Schuld aus und gegenüber der Gemeinschaft,
  3. die Schuld aus und gegenüber der eignen Welt,
  4. die Schuld aus gegenüber der Umwelt,
  5. die Schuld aus und gegenüber Partnerschaften,
  6. die Schuld aus, in und gegenüber Beziehungen,
  7. die Schuld aus verpassten Gelegenheiten,
  8. die Schuld aus "Schwächen",
  9. die Schuld aus "Fehleinschätzungen",
  10. die Schuld aus "Es besser hätte wissen können."

Was als "Schuld" zu verstehen ist und wer sie schuldet, ist oftmals unklar, bleibt unbestimmt und wechselt ständig bei der Schuld aus Beziehungen, wie die Schuld der Beziehungen als z.B.:

  1. Ehe,
  2. Kind,
  3. Elternteil,
  4. Verwandschaft,
  5. Nachbarschaft,
  6. Gemeinde,
  7. Herkunft,
  8. Zugehörigkeit,
  9. Traditionen, Überlieferungen,
  10. Menschheit.

Die Schuld kann sich selbst gegenüber oder durch die "Gläubiger" verziehen werden, wenn es sich um eine Schuld handelt aus z.B.

  1. Fehlern,
  2. Fehlverhalten,
  3. Unwissenheit, Vergessen,
  4. Nachlässigkeit, Versäumnissen,
  5. Handeln, Verhalten, Unterlassen,
  6. Denken,
  7. Unkenntnis,
  8. Fehleinschätzungen,
  9. Irrtümern, Verwechslungen,
  10. Ungeschick.

Unkalkulierbar ist die Schuld, die sich ergibt aus z.B.:

  1. Untägigkeit,
  2. wegschauen,
  3. zulassen von z.B. Missbrauch,
  4. mitlaufen,
  5. Dummheit,
  6. Vorsatz,
  7. Verrat,
  8. Leichtsinn,
  9. Überheblichkeit,
  10. Verschwendung, Vergeudung, Verprassen.

Eine "Schuldbefreiung" von einer bestehenden Schuld wird zumindest gegenüber sich selbst versucht durch z.B.:

  1. Selbstentschuldung,
  2. Selbstlegitimation,
  3. Selbstgerechtigkeit
  4. über die Verhältnisse leben,
  5. schmarotzen ohne eigene Beiträge zu Gegenleistungen,
  6. Andere dazu zu bringen, die Schuld zu übernehmen oder dafür zu hafen,
  7. "Verjährung",
  8. "Ehrenamt", "freiwillige Leistungen oder Gegenleistungen",
  9. Überlassung von Vermögen,
  10. Einsicht in die Schuld, Selbsterniedrigung, Buße.

Mitunter wird "teuflisch" damit gerechnet, dass eine Schuld nicht entsteht, nicht erkannt oder nicht eingefordert wird. Häufig geht es um die Schuld zur Unterlassung oder bei entstandener Schuld um die Schuld zur Wiedergutmachung der

  1. Schuld durch Zufügung von Schaden, Benachteiligungen,
  2. Schuld durch Täuschungen,
  3. Schuld durch Betrug,
  4. Schuld durch Untreue,
  5. Schuld durch Lügen,
  6. Schuld durch Verleugnungen,
  7. Schuld durch sich unfähig machen,
  8. Schuld durch sich nicht zuständig machen,
  9. Schuld durch sich aus der Schuld herausziehen,
  10. Schuld durch Versagen.

Nicht nur "teuflisch", sondern sehr real werden Versuche unternommen, die "Schuld" loszuwerden. Als Mittel dazu sind häufig z.B.:

  1. die Selbstbefreiung,
  2. die Selbstaufgabe,
  3. es erst gar nicht versuchen,
  4. Abbruch,
  5. Selbstgefährdungen,
  6. Verzicht auf Vorsicht, Vorbereitung, Offensichtliches,
  7. aufgeben,
  8. die Selbstverpflichtung,
  9. die Selbstbeteiligung,
  10. die Verpassen der Gelegenheiten.

Bitte unbedingt beachten:

Bestehend bleibende Schuld und Schulden sind die Schuld und die Schulden aus Verträgen und Vereinbarungen.

Im Alltag gilt das Vertrauen auf "den guten Glauben unter der Berücksichtigung der Verkehrssitten". Wenn das nicht mehr zutrifft, "ist der Teufel los". Häufig gelten dann nur noch "der Buchstabe des Gesetzes", nicht mehr aber der "Geist des Gesetzes". Betroffen davon sind auch Verträge und Vereinbarungen aller Art.

"Der Teufel" zerstört die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden. Das "Teuflische" daran ist, dass beides nicht mehr wiederherstellbar ist.

Bitte beachten:

Dieser Text ist eine Dokumentation im Kontext des Lebenswerkes des Autors Heinrich Keßler. So viel, mehr nicht.

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